Barrierefreiheit
Hinweis gemäß BFSG (BARRIEREFREIHEIT):
Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sind wir als Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter von den gesetzlichen Verpflichtungen zur digitalen Barrierefreiheit ausgenommen.
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